Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund. D.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.
Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:
• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. Bsp. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer,
Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten
Sachen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen
sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.