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Erfahrungen & Bewertungen zu Versicherungsmakler Schmidt GmbH

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Was genau ist eigentlich ein Versicherungsmakler?

Der Berufsstand des Maklers ist schon mehrere hundert Jahre alt. Der erste freie Vermittler wurde 1319 urkundlich erwähnt. Er war in Pisa tätig. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten noch erhalten Policen von Maklern. Der Maklerberuf war von jeher Leuten mit einem tadellosen Leumund vorbehalten. Das galt schon 2.000 v. Chr. in Babylon. Auch die „Hamburgerische Maklerordnung“ von 1642 ernannte nur „gute und tüchtige Personen zu Mäklern“.

Heute stellt die seit 2006 gültige Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union zusammen mit dem 2008 erneuerten Versicherungsvertragsgesetz die Beratungsqualität sicher. Es gelten strenge Regeln, die unter anderem Berufsqualifikationen und Haftungsfragen verbindlich festschreiben. Zusätzlich müssen sich seit 2009 alle Vermittler bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren lassen. Ohne diese Zulassung darf der Beruf eines Versicherungsvermittlers nicht ausgeübt werden.

Der Versicherungsmakler ist freier Unternehmer und unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag. Ein Versicherungsmakler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften. Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung.
Für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält er eine Courtage von den Versicherungsunternehmen. Anders als alle anderen Vermittler steht der Makler auch rechtlich auf der Seite des Kunden. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten.

Wie Versicherungsmakler arbeiten

Um unserer Verantwortung gegenüber Gewerbe- und Privatkunden gerecht werden zu können, halten wir uns über das Marktgeschehen auf dem Laufenden. Dieser Marktüberblick ermöglicht, dass wir aus dem breiten Angebot und der komplexen Produktlandschaft auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen erarbeiten.

 

 

 

 

 

 

Unsere Qualitätsphilosophie

Wir pflegen langjährige Geschäftspartnerschaften mit Kunden und Versicherern, die unsere Arbeit schätzen. Wir setzen auf ausgereifte und schlüssige Konzepte, denn für uns stehen dauerhafter Nutzen und Kundenzufriedenheit im Vordergrund.
Als VEMA-Partner nutzen wir für unsere Arbeit das Dienstleistungsangebot der Versicherungs-Makler-Genossenschaft VEMA. Die VEMA e.G. ist ein Zusammenschluss von über 1.100 Qualitätsmaklern. Nur Versicherungsmakler, welche die strengen Voraussetzungen erfüllen, werden in diesen Maklerverbund aufgenommen. Diese Voraussetzungen garantieren hohe Qualifikation und Beratungsqualität. Über die VEMA e.G. werden die Interessen der Makler gebündelt. So können über die Genossenschaft wesentlich bessere Produkte verhandelt werden, als es dem einzelnen Makler möglich ist.

Die Basis unserer Kooperation

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken) Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.
Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz. Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der
Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

 

 

 

 

 


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